Rechtsprechung
VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16.KO |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
- Justiz Rheinland-Pfalz
Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Festlegung des maßgeblichen Schulwegs; Verweis auf bloße Überquerungshilfe an stark befahrener Straße
- esovgrp.de
SchulG § 69,SchulG § 69 Abs 1,SchulG § 69 Abs 1 S 2,SchulG § 69 Abs 1 S 2 Nr 2,SchulG § 69 Abs 2,SchulG § 69 Abs 2 S 1,SchulG § 69 Abs 3,SchulG § 69 Abs 3 S 2,SchulG § 69 Abs 3 S 3... ,SchulG § 69 Abs 3 S 4,StVO § 9,StVO § 9 Abs 3,StVO § 9 Abs 3 S 3,StVO § 26,StVO § 26 Abs 1
Beförderung, Beförderungskosten, Beförderungsrecht, besondere Gefährlichkeit, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung, Fußgängerüberweg, Gefährlichkeit, nächstgelegene Schule, Richtlinie, Schulart, Schule, Schulform, Schulrecht, Schulweg, Schüler, Schülerbeförderung, ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
- datev.de (Kurzinformation)
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15
Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von …
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Darüber hinaus schützt auch das Strafrecht den Vorrang nach § 26 StVO, da grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Falschfahren an Fußgängerüberwegen im Sinne des § 26 StVO eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15 -). - KG, 04.04.2011 - 12 U 105/10
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren ...
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Der Fußgänger muss sowohl beim Betreten als auch beim Queren der Fahrbahn besonders vorsichtig sein und darf im Falle der Annäherung eines Kraftfahrzeuges nicht versuchen, noch vor diesem die Straße zu überqueren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. April 2011 - 12 U 105/10 -, juris). - VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur …
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
- VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der …
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris). - VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 51/16
Stadt Koblenz muss Kosten für Schülerbeförderung übernehmen
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Er verweist auf den Widerspruchsbescheid und führt ergänzend aus, die Kammer habe bereits mit ihrer Entscheidung vom 18. August 2016 - 4 K 51/16.KO - klargestellt, dass die 5-km-Regelung im Sinne von § 69 Abs. 3 S. 3 SchulG nur dann anzuwenden sei, wenn die nächstgelegene Schule mehr als 4 km von der Wohnung des Schülers entfernt liege. - VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges
Auszug aus VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
- VG Koblenz, 11.01.2024 - 4 K 622/23
Kosten der Schülerbeförderung - Maßgeblichkeit der Strecke zwischen dem …
Dieser Auffassung hat sich die Kammer angeschlossen (vgl. Urteil vom 2. März 2017 - 4 K 1111/16.KO -, juris, Rn. 16 ) und hält die dazu dargelegten Gründe weiterhin für zutreffend.